Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dennis Heyn - Moderator, Produzent & Trainer

Stand: Februar 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Dennis Heyn (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Auftraggeber“) über Moderations-, Produktions-, Trainings- und vergleichbare Dienstleistungen.

Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne von § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Projektvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Buchung des Auftragnehmers für insbesondere folgende Leistungen:

  • Moderation von Veranstaltungen, Konferenzen, Panels, Messen und Events

  • Durchführung von Live-, Online- oder Hybrid-Formaten

  • Produktion von Video-, Ton- und/oder Bildaufnahmen im Rahmen eines Projekts (als Moderator, Testimonial oder Produzent)

Inhalt, Ablauf, Auftrittsort, Zeitrahmen, Probezeiten sowie weitere organisatorische Details werden vorab abgestimmt und in einer
individuellen Projektvereinbarung oder im Angebot festgehalten.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers in Textform (z. B. E-Mail) oder durch die verbindliche Terminbestätigung zustande.

Für einen wirksamen Vertragsschluss ist die Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Parteien, Leistung, Termin, Honorar) erforderlich. 

Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

4. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und ist in der inhaltlichen und gestalterischen Ausführung frei. Es sei denn der Auftraggeber definiert im Vorfeld die Art und Weise der Moderation und beide Vertragsparteien stimmen dem zu. Eine Erfolgsgarantie (z. B. für Stimmung, Resonanz oder wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung) wird nicht übernommen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung erfüllt sind.

Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber:

  • rechtzeitig alle relevanten Informationen, Ablaufpläne und Briefings (mindestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn)
    bereitzustellen

  • notwendige Genehmigungen, Versicherungen und Abgaben (z. B. GEMA, KSK, behördliche Auflagen) zu übernehmen

  • für eine funktionierende technische Infrastruktur zu sorgen

Für technische Störungen, Ausfälle von Streaming-, Ton-, Licht- oder Internetverbindungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

6. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird als Tagessatz oder pauschales Projekt­honorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart.

Vorbereitungs-, Proben- oder Briefingtage werden – sofern nicht anders vereinbart – mit 50 % des vereinbarten Tagessatzes
berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei mehrtägigen oder umfangreichen Projekten angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7. Reisekosten und Spesen

Reise- und Übernachtungskosten werden vom Auftraggeber übernommen bzw. erstattet. Die Buchung kann auch nach vorheriger Abstimmung durch den Auftragnehmer erfolgen.

Abrechnung erfolgt nach Beleg und staffelt sich wie folgt:

  • PKW: 0,30 € / km

  • Bahn: 2. Klasse bis 3 Stunden, ab 3 Stunden 1. Klasse

  • Flug: Kurz- und Mittelstrecke Economy, Langstrecke Business

  • Hotel: 4-Sterne-Kategorie oder gleichwertig

  • Spesen (z. B. Taxi, Parkgebühren) gegen Beleg

Eine Abrechnung kann auch in Form einer Reisekostenpauschale beauftragt werden. Die Buchung und Abrechnung aller benötigen Verkehrsmittel und Übernachtungen zur An- und Abreise erfolgt durch den Auftragnehmer. Reisekosten und Spesen sind dann durch die Reisekostenpauschale vollumfänglich abgegolten.

8. Stornierung, Verschiebung, Ausfall

Bei Präsenzveranstaltungen kann der Auftraggeber bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren.

Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:

  • bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars

  • 14–28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %

  • weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

Eine Terminverschiebung gilt als Stornierung, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.

Bei höherer Gewalt oder Krankheit informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. In diesem Fall bemüht er sich
um eine geeignete Ersatzlösung; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

9. Bild-, Ton-, Nutzungsrechte & KI

Der Auftragnehmer überträgt keine Nutzungsrechte an seiner Darbietung, seinem Bild, seiner Stimme oder seinem Namen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Jede werbliche oder kommerzielle Nutzung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Buyout) mit zeitlicher und räumlicher Definition.

Als Richtwert kann ein Buyout von 150 % der Tagesgage für eine Nutzung all media, DACH, 1 Jahr angesetzt werden.

Die Nutzung von Aufnahmen des Auftragnehmers für KI-basierte Anwendungen, Avatare, synthetische Stimmen oder algorithmische Bearbeitungen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars und ggf. der Buyout-Vergütung auf den Auftraggeber über.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

11. Vertraulichkeit & Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO) verarbeitet.

12. Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber sowie das Projekt als Referenz zu nennen (z. B. Website, Social Media), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstand ist Berlin.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Geschäftssitz: Berlin, Deutschland

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