Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dennis Heyn - Moderator, Produzent & Trainer
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Dennis Heyn (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Auftraggeber“) über Moderations-, Produktions-, Trainings- und vergleichbare Dienstleistungen.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne von § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Projektvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Buchung des Auftragnehmers für insbesondere folgende Leistungen:
Moderation von Veranstaltungen, Konferenzen, Panels, Messen und Events
Durchführung von Live-, Online- oder Hybrid-Formaten
Produktion von Video-, Ton- und/oder Bildaufnahmen im Rahmen eines Projekts (als Moderator, Testimonial oder Produzent)
Inhalt, Ablauf, Auftrittsort, Zeitrahmen, Probezeiten sowie weitere organisatorische Details werden vorab abgestimmt und in einer
individuellen Projektvereinbarung oder im Angebot festgehalten.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers in Textform (z. B. E-Mail) oder durch die verbindliche Terminbestätigung zustande.
Für einen wirksamen Vertragsschluss ist die Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Parteien, Leistung, Termin, Honorar) erforderlich.
Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
4. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und ist in der inhaltlichen und gestalterischen Ausführung frei. Es sei denn der Auftraggeber definiert im Vorfeld die Art und Weise der Moderation und beide Vertragsparteien stimmen dem zu. Eine Erfolgsgarantie (z. B. für Stimmung, Resonanz oder wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung) wird nicht übernommen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung erfüllt sind.
Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber:
rechtzeitig alle relevanten Informationen, Ablaufpläne und Briefings (mindestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn)
bereitzustellennotwendige Genehmigungen, Versicherungen und Abgaben (z. B. GEMA, KSK, behördliche Auflagen) zu übernehmen
für eine funktionierende technische Infrastruktur zu sorgen
Für technische Störungen, Ausfälle von Streaming-, Ton-, Licht- oder Internetverbindungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird als Tagessatz oder pauschales Projekthonorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart.
Vorbereitungs-, Proben- oder Briefingtage werden – sofern nicht anders vereinbart – mit 50 % des vereinbarten Tagessatzes
berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei mehrtägigen oder umfangreichen Projekten angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7. Reisekosten und Spesen
Reise- und Übernachtungskosten werden vom Auftraggeber übernommen bzw. erstattet. Die Buchung kann auch nach vorheriger Abstimmung durch den Auftragnehmer erfolgen.
Abrechnung erfolgt nach Beleg und staffelt sich wie folgt:
PKW: 0,30 € / km
Bahn: 2. Klasse bis 3 Stunden, ab 3 Stunden 1. Klasse
Flug: Kurz- und Mittelstrecke Economy, Langstrecke Business
Hotel: 4-Sterne-Kategorie oder gleichwertig
Spesen (z. B. Taxi, Parkgebühren) gegen Beleg
Eine Abrechnung kann auch in Form einer Reisekostenpauschale beauftragt werden. Die Buchung und Abrechnung aller benötigen Verkehrsmittel und Übernachtungen zur An- und Abreise erfolgt durch den Auftragnehmer. Reisekosten und Spesen sind dann durch die Reisekostenpauschale vollumfänglich abgegolten.
8. Stornierung, Verschiebung, Ausfall
Bei Präsenzveranstaltungen kann der Auftraggeber bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:
bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
14–28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Eine Terminverschiebung gilt als Stornierung, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.
Bei höherer Gewalt oder Krankheit informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. In diesem Fall bemüht er sich
um eine geeignete Ersatzlösung; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
9. Bild-, Ton-, Nutzungsrechte & KI
Der Auftragnehmer überträgt keine Nutzungsrechte an seiner Darbietung, seinem Bild, seiner Stimme oder seinem Namen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Jede werbliche oder kommerzielle Nutzung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Buyout) mit zeitlicher und räumlicher Definition.
Als Richtwert kann ein Buyout von 150 % der Tagesgage für eine Nutzung all media, DACH, 1 Jahr angesetzt werden.
Die Nutzung von Aufnahmen des Auftragnehmers für KI-basierte Anwendungen, Avatare, synthetische Stimmen oder algorithmische Bearbeitungen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars und ggf. der Buyout-Vergütung auf den Auftraggeber über.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
11. Vertraulichkeit & Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO) verarbeitet.
12. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber sowie das Projekt als Referenz zu nennen (z. B. Website, Social Media), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Geschäftssitz: Berlin, Deutschland
Jetzt entdecken
Meine Leistungen für Dich
Moderationen & Trainings